Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Betreiber von www.outdoor-fitness-luxemburg.de ist Luis Becker, Hirtenweg 2, 66663 Merzig.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Luis' Becker (nachfolgend „Trainer“), gelten für Outdoor Fitness Luxemburg, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Trainer nach schriftlicher Vereinbarung abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
2.1 Die auf www.outdoor-fitness-luxemburg.de enthaltenen Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Trainers dar.
2.2 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.
3 Widerrufsrecht
3.1 Kunden steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Trainers unter www.outdoor-fitness-luxemburg.de
3.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4 Vereinbarung einer Dienstleistung
Der/die Kunde/in meldet sich verbindlich zum Gruppentraining des Trainers (Outdoor Fitness Luxemburg) an. Eine Einheit dauert im Regelfall 60 Minuten und kann auch von einem/er anderen Trainer/in als dem Vertragspartner durchgeführt werden.
Die Mindestlaufzeit der Dienstleistung beträgt 12 Monate. Der Kunde hat die Möglichkeit den Vertrag erstmalig, mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt schriftlich an info@der-fitmacher.de. Bei Nichtkündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die monatliche Gebühr des Gruppentrainings erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung.
5.2 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug. Hierzu füllt der/die Kunde/in das ausgehändigte SEPA-Lastschriftmandat aus.
6 Zeitlicher Rahmen (Verhinderung und Ausfall)
Sollte die Durchführung des Gruppentrainings auf Grund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird ein
Ersatztermin eingerichtet. Wenn keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung zuständig.
7 Vertragsgegenstand der Dienstleistungen (Leistungsumfang)
7.1 Der Trainer unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des/der Kunden/in.
7.2 Der/die Kunde/in hat die Möglichkeit die Dienstleistung des Trainers in Anspruch zu nehmen. Auftragsvereinbarung ist jeweils die schriftlich vereinbarte Dienstleistung selbst.
7.3 Zeit, Art, Umfang und Ort sind auf dem Vertrag oder online einsehbar.
7.4 Die Buchung umfasst die Leistung wie folgt:
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Outdoor Gruppentraining
8 Haftungsausschluss bzw. gesundheitliche und rechtliche Hinweise
8.1 Die Teilnahme des/der Kunden/in am Training des Trainers erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
8.2 Die Dienstleistung seitens des Trainers stellt keine Therapie dar und ersetzt keine ärztlichen Anweisungen.
8.3 Der Trainer oder sein/e Vertreter/in haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Trainer oder sein/e Vertreter/in nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Regelungen des vorstehenden gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des/der Kunden/in ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.6 Der Trainer oder sein/e Vertreter/in haften nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden verfolgten Zwecks.
8.7 Der/die Kunde/in hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
8.8 Der Trainer oder sein/e Vertreter/in haften nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
8.9 Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem/der Kunden/in aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Trainer oder sein/e Vertreter/in im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
9 Geheimhaltung
9.1 Der/die Kunde/in verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9.2 Der Trainer oder sein/e Vertreter/in hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des/der Kunden/in Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10 Sonstige Vereinbarungen
10.1 Der/die Kunde/in verpflichtet sich, sich vor Erbringung der Dienstleistung darüber zu informieren, ob für ihn/sie die Ausführung des Trainings mit gesundheitlichen Risken oder Schäden verbunden sein kann. Darüber hat sich der/die Kunde/in gegebenenfalls bei einem Arzt zu informieren. Der/die Kunde/in versichert sodann sportgesund zu sein.
10.2 Veränderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
10.3 Jede Erkrankung, jeder Schmerz, Schwindel, jedes Unwohlsein etc. vor oder während dem Training, ist dem Trainer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Der Empfehlung des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
10.4 Vor, während oder nach dem Training werden gelegentlich Fotos, für Werbezwecke wie z.B. Social-Media, Webpräsens, etc., vom Gruppentraining gemacht. Wenn der/die Teilnehmer/in nicht auf dem Foto zu sehen sein möchte, informiert er/sie bitte den Trainer oder sein/e Vertreter/in.
11 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
